Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026 — Gültig für alle Leistungen von Süheyl Kaynar, IT-Consultant & Software-Entwickler
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Süheyl Kaynar (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratungsleistungen und Webentwicklung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Auftragnehmer:
Süheyl Kaynar — IT-Consultant & Software-Entwickler
Clara-Schumann-Str. 51, 75446 Wiernsheim
E-Mail: skaynar@live.de · Tel: 0174 / 10 28 957
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Projektauftrag oder einer gesondert vereinbarten Leistungsbeschreibung. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können gesondert berechnet werden.
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen als freiberuflicher IT-Consultant und Software-Entwickler und ist dabei kein Arbeitnehmer des Auftraggebers.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot (Stunden- oder Tagessatz, Pauschalpreis oder Projektpreis). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Bei Projekten mit einem Auftragswert über 1.000 € netto behält sich der Auftragnehmer vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn zu verlangen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Erforderliche Zugangsdaten, Systeminformationen und Freigaben sind vor Projektbeginn bereitzustellen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der ihm vorliegenden Daten und Inhalte.
§ 5 Lieferung, Abnahme und Termine
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen im vereinbarten Zeitrahmen.
Bei Werkleistungen (insb. Softwareentwicklung, Webentwicklung) wird das fertiggestellte Werk zur Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung abzunehmen. Wesentliche Mängel sind schriftlich zu rügen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als abgenommen.
§ 6 Gewährleistung und Mängelrechte
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der vereinbarten Beschreibung entsprechen. Bei Mängeln ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Neuherstellung berechtigt.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten. Schadensersatzansprüche aus arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben hiervon unberührt.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstanden sind.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Nettorechnungswert des jeweiligen Auftrags.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Software, Code, Konzepte, Designs) unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine weitergehende Übertragung oder Weiterlizenzierung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer behält das Recht, die erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei dauerhaft geheim zu halten und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden einer Partei öffentlich bekannt werden, oder die der empfangenden Partei bereits vorher bekannt waren.
§ 10 Kündigung
Laufende Beratungsmandate können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen oder bei wesentlicher Verletzung von Vertragspflichten durch eine der Parteien.
Bereits erbrachte Leistungen bis zum Kündigungszeitpunkt sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist — soweit gesetzlich zulässig — Wiernsheim.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.